AGB

BESOLAR Deutschland

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. GELTUNG UND BEGRIFFSDEFINITIONEN

(1)  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2)  Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden gehen diesen AGB, die im Übrigen Geltung behalten, vor. Unsere Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

(3)  „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die i.S.d. § 13 BGB ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt.

(4)  „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person/ rechtsfähige Personengesellschaft, die i.S.d. § 14 BGB ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

(5)  „Kunden“ sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(6)  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSPARTNER

(1)  Vertragsgegenstand ist die Beratung des Kunden im Hinblick auf die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie der Verkauf von Photovoltaikanlagen nebst deren Installation und Inbetriebnahme, wobei nicht zwingend alle Bestandteile Vertragsinhalt werden müssen.

(2)  Wir installieren Photovoltaikanlagen, die den Bestimmungen der VDEW-Richtlinie „Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunter-nehmens (EVU)“ entsprechen sowie Anlagen die für einen Inselbetrieb vorgesehen sind.

(3)  Der Vertrag kommt in allen Fällen mit Besolar Deutschland GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer Mustafa Das, Bollenwaldstraße 110 , 63743 Aschaffenburg, zustande.

  1. BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN

(1)  Wir bieten beim Kunden eine erste Beratung bzgl. der Auswahl, Funktionsweise, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen an. Die Beratung ist mit keinem Entgelt verbunden.

(2)  Eine Beratung, ob und wie der Kunde die vertraglichen Leistungen fremdfinanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann, erfolgt nicht. Wir vermitteln keine Finanzdienstleistungen und erteilt diesbezüglich auch keine Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Beratung dahingehend, welche steuerlichen Auswirkungen der Kauf und der Betrieb einer Photovoltaikanlage hat. Wir empfehlen insoweit die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

(3)  Für Ertragsprognosen und -berechnungen im Zusammenhang mit der technischen Auslegung von Photovoltaikanlagen werden aufgrund mathematischer Modelle und langfristiger Wettermodelle geschätzte Werte verwendet. Wir übernehmen keine Haftung für den realen Energieertrag, der aufgrund verschiedener äußerer und materialbedingter Umstände abweichen kann.

  1. VERTRAGSANBAHNUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

(1)  Möchte der Kunde im Rahmen oder nach erfolgter erster Beratung eine Photovoltaikanlage erwerben und installieren sowie in Betrieb nehmen lassen, teilt er uns seinen entsprechenden Wunsch im Rahmen des Beratungsgesprächs oder über andere Kommunikationswege mit.

(2)  Informationen aus Flyern oder die Darstellung der Produkte auf unserer Website stellen kein bindendes Angebot dar. Um ein Angebot für den Verkauf einer Photovoltaikanlage und deren Installation sowie Inbetriebnahme erstellen zu können, ist ein Termin vor Ort beim Kunden erforderlich; dieser kann auch gemeinsam mit dem ersten Beratungsgespräch erfolgen. Bei diesem Termin besprechen wir mit dem Kunden die Auswahl der Photovoltaikanlage und erörtern die örtlichen Gegebenheiten soweit sie für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage relevant erscheinen.

(3)  Wir erstellen vor Angebotserstellung Drohnenaufnahmen des Objekts, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll, sowie des unmittelbar umliegenden Grundstücks. Der Kunde erteilt hierfür sein Einverständnis; andernfalls ist eine fundierte Angebotserstellung nicht möglich, weil z.B. Verschattungen nicht angemessen entdeckt werden können. Die dabei erstellten Aufnahmen werden ausschließlich zur Bewertung der Installations- und Betriebsmöglichkeiten der Photovoltaikanlage verwendet und werden auf Anfrage des Kunden oder bei Nicht Zustandekommen eines Vertrags gelöscht. Zudem ist der Zugang zu der vorhandenen Elektroinstallation sowie Angaben zu deren Beschaffenheit erforderlich.

(4)  Der Kunde hat vor Abgabe unseres Angebots zuzusichern, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes und die vertraglich festgelegten baulichen Erfordernisse für die Montage einer Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Diese Zusicherung wird von uns nicht überprüft. Bestehen hieran begründete Zweifel, sind wir berechtigt, die weitere Vertragsanbahnung und/oder weitere Vertragsausführung von der Vorlage entsprechender Nachweise für ausreichend statische Voraussetzungen und/oder der Behebung der Hindernisse abhängig zu machen.

(5)  Nach erfolgreicher Vorbesprechung/Aufmaß-Gespräch unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot über die gewünschte Photovoltaikanlage und deren Installation sowie Inbetriebnahme (Einspeisung der Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz und Abnahme durch das EVU). Die Angebotserstellung erfolgt vorbehaltlich weiterer, im Zuge der Installation und Inbetriebnahme sich ergebender Erkenntnisse insbesondere in Bezug auf die Beschaffenheit der vorhandenen Elektroinstallation und dem Objekt, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden sollen, sowie vorbehaltlich einer etwaig erforderlichen Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung des örtlichen Netzbetreibers unter Beachtung aller individuellen Festlegungen des Netzbetreibers). Dieses aufschiebend bedingte Angebot und die darin genannten Preise haben eine Gültigkeit von zwei Wochen ab Erstellungsdatum. Der Kauf-/Installationsvertrag kommt zustande, indem der Kunde dieses Angebot annimmt.

(6)  Bestehen seitens des Kunden vor Annahme Rückfragen und/ oder Änderungswünsche, beantworten wir diese, ggf. verbunden mit einem neuen Angebot, das der Kunde wiederum zum Vertragsschluss annehmen kann. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung.

(7)  Wir sind zur Ausführung von Teilleistungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Wir sind berechtigt, die Ausführung von (Teil-)Leistungen auf Dritte zu übertragen.

(8)  Wir speichern den Vertragstext. Die Vertragsdaten nebst AGB können über den Chat/Mail-Verlauf, bzw. die übergebenen Unterlagen eingesehen werden; bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung und unsere AGB per E-Mail.

  1. PREISE UND PREISANPASSUNG

(1)  Die angegebenen Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

(2)  Etwaige Netzanschlusskosten sowie sonstigen Kosten, die der am gewünschten Installationsort zuständige Netzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen in Rechnung stellt, sind, sofern nicht anders vereinbart, in dem Gesamtpreis nicht enthalten und vom Kunden zu tragen. Sofern die Anmeldung beim Netzbetreiber vertraglich vereinbart ist, hat uns der Kunde eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

(3)  Hat sich der Preis für vertragsbestimmte Zuliefererprodukte oder Material zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aus Gründen der Markt-, Lohn- und Währungsentwicklung nicht unwesentlich verändert, behalten wir uns eine Anpassung des Vertragspreises vor, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem (Teil-)Leistungstermin mehr als vier Monate liegen.

  1. VERTRAGSANPASSUNG, RÜCKTRITTSRECHT

(1)  Im Beratungs- Vertragsvorgespräch erfolgt eine oberflächliche Sichtung der Elektroinstallation und eine Befragung des Kunden zur Elektroinstallation. Daher besteht im Verlauf der Installation und/oder Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage die Möglichkeit, dass unser Elektriker feststellt, dass hinsichtlich der hausinternen Elektroinstallation ein zur Vertragserfüllung notwendiger Anpassungs-, bzw. Modernisierungsbedarf besteht. In diesem Fall ist die Anpassung/Erneuerung der Elektroinstallation seitens des Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen. Gleiches gilt, wenn wir im Verlauf der Installation und/oder Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage feststellen, dass die erforderliche Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) nicht vorliegt.

(2)  Sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht genügen und/oder nicht den Regeln der Technik entsprechen und/oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und/oder insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht erfüllt sind, hat der Kunde die zur Vertragserfüllung notwendigen Anpassungs-/Erneuerungsmaßnahmen auf eigene Kosten vorzunehmen.

(3)  Werden erforderliche Anpassungs-/Erneuerungsmaßnahmen vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach entsprechender Aufforderung durch uns oder einen Dritten fachgerecht behoben, bzw. zeitnah veranlasst, bzw. ist eine Durchführung der Montage gemäß der vertraglichen Vereinbarung unmöglich oder nur mit erheblichem Aufwand möglich, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; dies gilt nicht, wenn die zum Rücktritt berechtigten Gründe vor Vertragsabschluss unsererseits bekannt waren oder uns vom Kunden ausdrücklich mitgeteilt wurden. Es bleibt dem Kunden unbenommen auf eigene Kosten durch fachgerechtes Gutachten nachzuweisen, dass die geforderten Anpassungs-/Erneuerungsmaßnahmen objektiv nicht erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zu gewährleisten.

(4)  Sofern wir zum Rücktritt berechtigt sind, stellen wir etwaige bereits entstandene Aufwendungen/Lieferungen in Rechnung und fordern eine Schadenspauschale i.H.v. 15 % des noch nicht erfüllten Vertragsvolumens. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines (weiteren) Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.

(5)  Sofern eine entsprechend dieser AGB durchgeführte Preisanpassung 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis liegt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

(6)  Im Übrigen kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1)  Zahlungen sind per Überweisung an das von uns angegebene Konto zu folgenden Zeitpunkten zu überweisen gemäß den in der Besprechung anvisierten und im Vertrag festgehaltenen Konditionen 

(2)  Unternehmer können nur aus einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

  1. LIEFER- UND INSTALLATIONSTERMIN

(1)  Die jeweiligen Liefer- und Installationstermine ergeben sich aus den in der Besprechung anvisierten und im Vertrag festgehaltenen Daten. Ein schriftlich bestätigter Liefer- und Installationstermin steht unter dem Vorbehalt der entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erlauben müssen.

(2)  Die jeweiligen Liefer- und Installationstermine stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Einholung und Vorlage von notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen. Der Kunde sichert zu, dass die zur Montage der Photovoltaikanlage erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist und etwaige sonstige öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Gestattungen eingeholt worden sind. Wir sind berechtigt, von dem Kunden einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

(3)  Die jeweiligen Liefer- und Installationstermine stehen unter dem Vorbehalt des ggf. notwenigen Nachweises von Bauunterlagen durch den Kunden sowie unter dem Vorbehalt der Abklärung aller relevanten technischen Fragen.

(4)  Die Elektroinstallation und Inbetriebnahme stehen jeweils unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen vorhandenen Elektroinstallation und des Vorliegens der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung). Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

(5)  An den jeweiligen Liefer- und Installationsterminen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn und ununterbrochene Arbeiten durch uns und unsere Erfüllungsgehilfen möglich sind, was insbesondere einen freien Zugang zum Haus/Baustelle beinhaltet, inkl. der Möglichkeit mit einem Schwerlastfahrzeug vorzufahren. Der Kunde ist verpflichtet, uns unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten sicher gelagert werden können. Wir behalten uns eine abweichende Teillieferung/Teilinstallation vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und/oder hierfür rechtfertigende Gründe vorliegen.

(6)  Sind wir durch höhere Gewalt, wie z.B. Wetterverhältnisse, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen und/oder aufgrund seitens des Kunden verursachten Montagebehinderungen an der fristgerechten Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung gehindert, verlängert sich die Liefer- und Installationsfrist in angemessenem Umfang. Hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

(7)  Verzögert sich die Lieferung der zu installierenden Photovoltaikanlage und/oder von Teilen hiervon und/oder von erforderlichem Material auf Grund erhöhter Nachfrage, bzw. Angebotsknappheit, bzw. Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Liefer- und Installationsfrist in angemessenem Umfang.

  1. GEFAHRÜBERGANG UND ABNAHME

(1)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Photovoltaikanlage geht mit Montage auf den Kunden über oder wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

(2)  Kommt der Kunde hinsichtlich der Werkleistung in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits ausgeführter Leistungen auf den Kunden über.

(3)  Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Anlage durch ein Protokoll, dass von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

(1)  Die gekaufte und montierte Photovoltaikanlage sowie weitere gelieferte/montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

(2)  Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

(3)  Sollte die vertragsgegenständliche Photovoltaikanlage als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes betrachtet werden müssen, so tritt der Kunde schon bei Vertragsschluss die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des offenen Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

  1. GESETZLICHES MÄNGELHAFTUNGSRECHT

(1)  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(2)  Bestimmte Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Ware, wie Berechnungen, Einstrahlungsprognosen, Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitskalkulationen oder Peak-Angaben können in der Realität leicht variieren und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht schriftlich vereinbart worden ist.

(3)   Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

(4)  Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller Garantien soweit und gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Diese werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Wir weisen auf die gesonderten Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers des Kaufgegenstandes sowie des Zubehörs (z. B. Wechselrichter, Unterkonstruktion) hin. Der Kunde kann hieraus Ansprüche lediglich gegenüber dem Hersteller geltend machen.

(5)  Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Änderungen und Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen oder Wartungsarbeiten unterlassen, so bestehen für daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.

  1. WIDERRUFSRECHT DES VERBRAUCHERS

(1)  Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2)  Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tagen, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Besolar Deutschland, vertreten d.d. Geschäftsführer Mustafa Das, Bollenwaldstraße 110, 63743 Asschaffenburg; info@besolar-deutschland.de; 01743463743 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

(3)  Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BeSolar Deutschland, vertreten d.d. Geschäftsführer Mustafa Das, Bollenwaldstraße 110, 63743 Aschaffenburg; info@besolar-deutschland.de; 01743463743 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

(4)  Muster-Widerrufsformular (Verwendung nicht verpflichtend)

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An:

Das
Besolar Deutschland GmbH

Bollenwaldstraße 110

63743 Aschaffenburg

info@besolar-deutschland.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

(5)  Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei :

  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(6)  Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1)  Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, resultieren, und/ oder sofern diese nicht Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes betreffen, und/ oder sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, und/ oder sofern keine Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(2)  Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

  1. URHEBERRECHT

An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich Eigentums- und Urheberrechte vor.

  1. VERTRAGSSPRACHE, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

(1)  Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3)  Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

  1. ÄNDERUNG DER AGB

Rechtliche Neuerungen oder Änderungen der von uns durchgeführten Prozesse können eine Anpassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen. Aus diesem Grund bitten wir unsere Kunden sich regelmäßig über den Inhalt unserer AGB zu erkundigen. Sollte durch eine Änderung eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich sein, werden wir Sie in angemessener Form vorab informieren.

  1. INFORMATION NACH § 36 VSBG

Wir beabsichtigen nicht, uns an einem alternativen Streitschlichtungsverfahren zu beteiligen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

STAND DER AGB: AUGUST 2023

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